2.11.2020

Evaluation of the Enterprise Financing Guarantee Scheme presented to the Second Chamber (Untranslated)

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Die Staatssekretärin für Wirtschaft und Klima Mona Keijzer hat am 28. Oktober die von Dialogic in Zusammenarbeit mit der Erasmus-Universität durchgeführte Evaluierung des GO-Programms der Zweiten Kammer vorgelegt (siehe Kammerbrief). Dieses Programm (aus dem Jahr 2009) zielt darauf ab, die Kreditvergabe zu fördern, indem eine staatliche Garantie für Bankkredite angeboten wird. Das Programm zielt darauf ab, die Kreditvergabe durch Banken an mittelständische und im Kern gesunde Unternehmen zu fördern, die Schwierigkeiten haben, Finanzierungen zu erhalten. Banken sind die Hauptnutzer des Programms. Für den gesamten untersuchten Zeitraum von 2009 bis 2018 wurden über die GO-Einrichtung 369 Bürgschaften an 316 einzigartige Unternehmen gewährt. In diesem Zeitraum wurden Kredite in Höhe von 2,8 Milliarden Euro unter der GO abgeschlossen. Der Staat hat daher in diesem Zeitraum Garantien in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gewährt. 92% der Unternehmen, die die GO-Regelung in Anspruch nehmen, gehören dem Mittelstand im Jahr der Antragstellung an. Inzwischen wurde eine erweiterte GO-Coronamodul (GO-C) eingeführt, basierend auf dem vorübergehenden Corona-Beihilferahmen der Europäischen Kommission.

Dialogic hat das GO-Programm als legitimes Instrument bewertet. Das Programm wurde als überwiegend wirksam eingestuft und unterstützt Unternehmen mit qualitativ hochwertigen Plänen dabei, Finanzierungen zu erhalten (zu akzeptablen Konditionen), die sonst nicht oder nicht ausreichend finanziert worden wären. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die finanzielle Zusätzlichkeit in Krisenzeiten am höchsten ist und in Zeiten des Aufschwungs und der Hochkonjunktur abnimmt. In Bezug auf die wirtschaftliche Zusätzlichkeit gibt es Hinweise auf positive Auswirkungen auf die Unternehmensleistung von Unternehmen mit einer GO. Wir finden eine starke Wirkung auf das kumulative Wachstum der Bilanzsumme und kurzfristig positive Auswirkungen auf den Nettoumsatz und die Lohnsumme. Diese Ergebnisse stimmen weitgehend mit Untersuchungen zu ähnlichen Garantieregelungen im Ausland überein, müssen jedoch im Fall des GO-Programms methodisch mit der gebotenen Vorsicht interpretiert werden. Wir haben auch festgestellt, dass das GO-Programm effizient(er) und professionell (aus Europa gefordert) durchgeführt wird, bislang kostendeckend ist und nur geringe Verwaltungslasten für die Nutzer (Finanzierer und Unternehmen) verursacht.

Es wurden zehn Empfehlungen für mögliche Anpassungen des GO-Programms vorgelegt, darunter die Zulassung alternativer (nicht-bankgebundener) Finanzierer zur GO, die flexible Ausgestaltung der Garantiehöchstgrenze und der Vorschlag, stärker auf Finanzierungen mit einem gesellschaftlichen Mehrwert zu setzen. Die Staatssekretärin hat angekündigt, auf die von Dialogic vorgeschlagenen Anpassungen zurückzukommen (und das Parlament darüber zu informieren), nachdem sie mit der RVO.nl, den Banken und nicht-bankgebundenen Finanzierern gesprochen hat.

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