29.4.2026

Angemessene Frist für die Ausphasung des Satellitenempfangs im 3,8 - 4,2 GHz-Band

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Das Ministerium für Wirtschaft beabsichtigt, das 3,8 - 4,2 GHz-Band für den mobilen Einsatz freizugeben. Derzeit wird dieses Band für die Kommunikation zwischen Satelliten und privaten Bodenstationen genutzt. Dies ist jedoch nicht mit der mobilen Nutzung vereinbar, da die Satellitensignale relativ schwach sind und schnell durch den mobilen Gebrauch gestört werden. Aus diesem Grund möchte das Ministerium die primäre Bestimmung des Bands für den Satellitenempfang aufheben. In dieser Studie beantworten wir die Frage, wie lange es angemessen ist, bis die Bestimmung aufgehoben werden kann. Dabei spielt insbesondere die Frage eine Rolle, innerhalb welcher Frist Organisationen mit einer Bodenstation zu einem alternativen Standort oder zu einer alternativen Lösung migrieren können. Darüber hinaus haben wir vitale Abhängigkeiten, Auswirkungen auf Endbenutzer, mögliche Hindernisse und Folgen einer zu frühen Ausphasung untersucht. Dafür haben wir eine Anfrage an die aktuellen Nutzer gestellt, die dann überprüft wurde. Aus unserer Analyse geht hervor, dass eine Frist von maximal 18 Monaten (ab dem 1. Februar 2026) für alle Benutzer außer einem realistisch ist. Unser Eindruck ist, dass diese Fristen und die zugrunde liegenden Argumente dieser Benutzer realistisch sind und es nur begrenzten Spielraum für eine Beschleunigung gibt. Ein aktueller Benutzer gibt an, bis zum 1. März 2028 Zeit zu benötigen, basierend auf bestehenden Plänen (dies entspricht 26 Monaten ab dem 1. Februar 2026). Wir sehen nur begrenzten Spielraum, um diese Frist zu verkürzen - eine relativ hohe Investition (mindestens einige hunderttausend Euro) wäre erforderlich, um eine temporäre Alternative für kurze Zeit zu schaffen. Da dieser Benutzer nur einen kleinen Teil des Frequenzbands nutzt, scheint es uns daher sinnvoll, eine gestaffelte Vorgehensweise in Betracht zu ziehen, bei der eine Frist von 18 Monaten für die übrigen Benutzer realistisch ist und mit dem letzten Benutzer ein 'hartes' Enddatum zum 1. März 2028 vereinbart werden kann.