Laufende Untersuchung

Ortung bei 112-Notrufen über Mobilfunknetze

Ist es technisch machbar und angemessen, die derzeitigen Anforderungen an die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Standortinformationen bei Notrufen (112) zu verschärfen?

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In einer Notlage ist es wichtig, dass Rettungsdienste so schnell wie möglich wissen, wo sich der Notfall ereignet, damit sie schnell vor Ort sein können. Europäische Regeln schreiben vor, dass der Standort eines mobilen Anrufers bei einem Anruf bei der Notrufnummer 112 übermittelt werden muss. Diese Standortinformation kann sowohl aus dem Mobilfunknetz als auch vom Gerät des Anrufers stammen, soweit verfügbar. Eine wichtige Frage ist, wie genau diese Standortinformation sein sollte. In dieser Studie untersuchen wir, welche realistischen und angemessenen Anforderungen an diese Genauigkeit gestellt werden könnten. Hintergrund Die niederländischen Gesetze und Vorschriften sehen derzeit vor, dass die Standortinformation basierend auf dem Mobilfunknetz für 85% der Anrufe nicht mehr als 5 Kilometer abweichen darf. Die hochwertigen niederländischen Mobilfunknetze können diese Anforderung problemlos erfüllen. Seit der Einführung dieser Vorschriften haben sich technologische Entwicklungen ergeben, mit denen Mobilfunknetze in der Lage sind, den Standort eines Anrufers genauer zu bestimmen. Darüber hinaus wird die Übermittlung von Standorten durch Endgeräte bei Notrufen mittlerweile von der Mehrheit der Geräte unterstützt. Die standortbasierte Standortbestimmung von Endgeräten ist in der Regel viel genauer als die netzwerkbasierte Standortbestimmung. Die meisten anderen europäischen Länder haben inzwischen strengere Anforderungen als die Niederlande, die von einer Kombination aus netzwerk- und endgerätebasierten Standortbestimmungen ausgehen. Ergebnisse Die Studie zeigt, dass die Anforderungen für die Standortbestimmung bei mobilen Notrufen in den Niederlanden auf verschiedene Weisen verschärft werden könnten: - Die Niederlande könnten einen neuen Standard für die Standortbestimmung durch Mobilfunknetze festlegen, der auf dem aktuellen Stand der Technik beruht. Das würde bedeuten, dass die maximale Abweichung ungefähr 900 Meter betragen dürfte (für mindestens 85% der Anrufe). Der neue Standard könnte auch auf dem basiert werden, was die Netze derzeit realisieren können. Dies würde auf eine maximale Abweichung von etwa 700 Metern hinauslaufen (für mindestens 85% der Anrufe). - Die Niederlande könnten einen eher 'funktionalen' Standard festlegen, der auch die verbesserte Genauigkeit berücksichtigt, die durch die endgerätebasierte Standortbestimmung ermöglicht wird. Dabei wäre die Anpassung an die Anforderungen anderer europäischer Länder naheliegend: maximal 50 Meter Abweichung für mindestens 80% der Anrufe auf der Basis der Kombination von endgeräte- und netzwerkbasierten Standortbestimmungen. Der Mobilfunkbetreiber hat keine Kontrolle über die endgerätebasierte Standortbestimmung (außerhalb der Weiterleitung von Standortberichten und Konfiguration) - diese Funktion wird schließlich vom Gerätehersteller realisiert. Es stellt sich daher die Frage, ob die Verpflichtung den Betreibern auferlegt werden kann. Alternativ könnte sowohl ein Standard für die Mobilfunknetze als auch für die Geräte festgelegt werden. Der netzwerkbasierte Standort ist (im Allgemeinen) weniger genau als der endgerätebasierte Standort, aber der endgerätebasierte Standort ist nicht immer verfügbar. Eine wichtige Frage bei der Formulierung des Standards ist daher, welche Genauigkeit von den Netzen gewünscht wird. Eine höhere Genauigkeit erfordert Investitionen in die Mobilfunknetze. Mit Investitionen von einigen Millionen Euro pro Betreiber ist es jedoch möglich, die Genauigkeit der netzwerkbasierten Standortbestimmung zu erhöhen (unserer Schätzung nach etwa 280 Meter bei 80% der Anrufe). Für eine noch größere Genauigkeit sind jedoch viel größere Investitionen erforderlich. Weiteres Das Ministerium für Wirtschaft prüft derzeit, ob und wie der Standard für die Standortbestimmung bei mobilen Notrufen verschärft werden sollte. Dabei ist die Europäische Digital Networks Act relevant - die ebenfalls vorschreibt, dass bei Notrufen Standortinformationen übermittelt werden müssen, aber keinen konkreten Standard festlegt. Es ist vorstellbar (aber noch nicht sicher), dass der endgültige konkrete Standard auf europäischer Ebene festgelegt wird.