15.12.2016

Evaluiert die niederländische Regierung die Telekommunikationsgesetze regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie effektiv sind und den Bedürfnissen der Bürger entsprechen? (Untranslated)

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Das Abhören ist von großer Bedeutung für die Ermittlung und die nationale Sicherheit. Der Wert dieses Instruments für Justiz und Sicherheitsdienste ist unbestritten und steht außer Frage. Um abhören zu können, muss die Telekommunikation jedoch abhörbar sein. Diese Untersuchung befasst sich mit der Frage, wie die Abhörbarkeit am besten gewährleistet werden kann. Diese Studie, im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, bewertet die Abhörbarkeitspolitik, wie sie im Kapitel 13 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegt ist. Abhörbarkeit bezieht sich auf die Sicherstellung der Möglichkeit zur Untersuchung der Telekommunikation (Abhören und Anfordern von Nutzer- und Verkehrsdaten). Kapitel 13 TKG legt den Anbietern öffentlicher Telekommunikationsdienste Verpflichtungen auf, um diese Abhörbarkeit zu gewährleisten. Die Abhörbarkeitspolitik stammt aus den Jahren 1996-1998, mit dem Entschluss zur befugten Abhörung von Telekommunikation und deren Umsetzung im Telekommunikationsgesetz von 1998. Die Telekommunikation entwickelt sich jedoch ständig, sowohl auf dem Markt als auch in der Technologie, wodurch die Abhörbarkeit der Telekommunikation unter Druck gerät. Ziel dieser Studie ist es zu untersuchen, ob die Abhörbarkeitspolitik in der Vergangenheit angemessen in Gesetze und Vorschriften umgesetzt wurde und ob Politik und Gesetzgebung angesichts der Entwicklungen in der Telekommunikation für die Zukunft angemessen sind. Diese Evaluierung konzentriert sich größtenteils auf die drei wichtigsten Säulen der Politik und Gesetzgebung, nämlich die allgemeine Verpflichtung, dass die öffentliche Telekommunikation abhörbar sein muss, die Kooperationspflichten der Telekommunikationsanbieter und die Kostenverteilung. Die Untersuchung, die aufgrund begrenzter Ressourcen als qualitative und nicht quantitative Evaluierung durchgeführt wurde, erfolgte durch Interviews mit Bedarfsträgern (Justiz und Nachrichten- sowie Sicherheitsdienste), Telekommunikationsanbietern, Aufsichtsbehörden und anderen Experten, ergänzt durch Literaturrecherche. Die Ergebnisse der Untersuchung enthalten zum großen Teil die Meinungen der Bedarfsträger und Anbieter; die Schlussfolgerungen und Empfehlungen liegen in der Verantwortung der Forscher.