4.3.2025

Forschung zur Energieinvestitionsabzugs- und Umweltinvestitionsabzugsregelung.

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Im Auftrag der niederländischen Ministerien für Finanzen, Klima und grünes Wachstum sowie Infrastruktur und Wasserwirtschaft führte Dialogic eine Untersuchung zur Energie-Investitionsabzugsbetrag (EIA) und Umwelt-Investitionsabzugsbetrag (MIA) durch. Beide sind steuerliche Regelungen, die Unternehmen seit 1997 bzw. 2001 dazu anregen, in energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien zu investieren, indem sie steuerliche Vorteile bieten. Wir haben untersucht, ob eine steuerliche Regelung der direkten Subvention im Fall der EIA vorzuziehen ist und wie die Funktionsweise der EIA und MIA für Unternehmen verbessert und vereinfacht werden kann.

Verdient eine steuerliche Regelung der direkten Subvention im Fall der EIA vorzuziehen?

Wir kamen zu dem Schluss, dass eine direkte Umstellung der aktuellen steuerlichen Regelung EIA auf eine Subvention kurzfristig negative Auswirkungen hat. Auch strukturell hat die Umstellung keine positiven Auswirkungen auf die Zielgruppenreichweite, die Wirksamkeit, die Effizienz und die politischen Aspekte. Die Untersuchung und die folgenden Ergebnisse konzentrieren sich auf eine direkte Umstellung der EIA. Dabei stellen wir fest, dass diese Umstellung vor allem neue Unsicherheiten bezüglich der Beihilferahmen mit sich bringt. Das Erkunden alternativer Ansätze für die Gestaltung der Subvention lag nicht im Fokus der Untersuchung. Wir haben daher nicht untersucht, inwieweit die Umstellung Spielraum für eine andere inhaltliche Ausgestaltung bietet, die möglicherweise die Zielgruppenreichweite, die Wirksamkeit oder die Effizienz verbessern könnte. Mehr Daten (z. B. Daten über den Umfang und die Gründe für die Nichtnutzung) und zusätzliche Forschung sind erforderlich, um zu bestimmen (1) welche inhaltlichen Anpassungen an der EIA wünschenswert sind, (2) ob solche Anpassungen nur unter einer Subventionsregelung möglich sind und (3) ob diese Anpassungen in die Beihilferahmen passen.

Wie kann die Funktionsweise der EIA und MIA für Unternehmen verbessert und vereinfacht werden?

Im Bericht machen wir einige Vorschläge, wie die Funktionsweise der EIA und MIA für Unternehmen verbessert werden kann:
  • Bessere Bekanntheit beim Mittelstand durch Differenzierung des Abzugsprozentsatzes
  • Bessere Bekanntheit der Energieliste durch noch engere Zusammenarbeit mit Lieferanten von Betriebsmitteln, die auf der Energieliste stehen
  • Ausweitung der Vorabstimmung mit der RVO bei generischen Anträgen
  • Einführung horizontaler Überwachung für Anträge durch Vermittler
  • Einstellung der Kettenberechtigung im neuen ICT-Portal
  • (Noch) bessere Kenntnis- und Informationsweitergabe zwischen Durchführungsorganisationen
  • Erhöhung der Datenerfassung und -analyse