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Die Regierung möchte die Effizienz der Strafrechtskette verbessern und die Umsetzung von Strafen und Maßnahmen optimieren. Zu diesem Zweck wurde das Gesetz zur Überarbeitung der Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen (USB-Gesetz) eingeführt. Mit dem USB-Gesetz wurden das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und einige andere Gesetze geändert, um die gesetzliche Regelung der Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen zu überarbeiten. Die unmittelbare Verantwortung für die Vollstreckung wurde vom Staatsanwalt auf den Minister für Rechtsschutz übertragen.
Der wichtigste Gedanke hinter dem Gesetz ist, dass der Minister besser in der Lage sein wird, die Umsetzung von Strafen und Maßnahmen zu koordinieren. Dies soll unter anderem zu einer schnelleren und effizienteren Durchsetzung von Strafen, zur Stärkung der Position von Opfern und Hinterbliebenen, zur angemessenen Information von Partnern innerhalb und außerhalb der Strafrechtskette und zur persönlichkeitsbezogenen Vollstreckung führen. Um die Koordinierung der Umsetzung zu stärken, wird das Zentrale Justizinkassobüro (CJIB) die Umsetzung von Strafen von einem zentralen Punkt aus koordinieren: dem Verwaltungs- und Informationszentrum der Vollstreckungskette (AICE).
Im Auftrag des WODC haben wir ein fundiertes Evaluationsrahmenwerk entwickelt, das in einigen Jahren robust verwendet werden kann, um inwieweit die Ziele des Programms und des USB-Gesetzes tatsächlich erreicht wurden, zu messen.


