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Im Jahr 2000 wurde das Konzept der nationalen Antennenpolitik (Nota Nationaal Antennebeleid, kurz NAB) von der Zweiten Kammer verabschiedet. Die nationale Antennenpolitik ist eine interdepartementale Politik, für die die Minister von Wirtschaft (EZ) und Umwelt (VROM) verantwortlich sind. Das Wirtschaftsministerium (EZ) hat dabei eine initiierende und koordinierende Rolle. Das Ziel der Antennenpolitik besteht darin, innerhalb klar definierter Richtlinien für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit ausreichend Platz für Antennenaufstellungen zu fördern und zu ermöglichen.
Diese Politikevaluation der nationalen Antennenpolitik beantwortet folgende Frage: Wurde das zentrale Ziel und die abgeleiteten Zielsetzungen der nationalen Antennenpolitik erreicht? Die Fragestellung wird in vier Kategorien behandelt, nämlich Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzung und Zukunft der Antennenpolitik. Zur Beantwortung dieser Fragen wird ein Ansatz verwendet, der aus folgenden Teilen besteht: Deskresearch, Interviews mit Parteien, die in die Antennenpolitik involviert sind, ein schriftlicher Fragebogen zur Antennenpolitik für Gemeinden und eine Logbuchuntersuchung bei Bürgern.


