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Im Nationalen Präventionsabkommen - einem integrierten Maßnahmenpaket, das gemeinsam dazu beiträgt, die Niederlande gesünder zu machen - werden Ziele und Zielsetzungen im Bereich des Rauchens, Übergewichts und problematischen Alkoholkonsums formuliert. Für den problematischen Alkoholkonsum ist das Marketing von alkoholischen Getränken einer der Schwerpunkte. Insbesondere wird untersucht, inwieweit Jugendliche durch bzw. durch Formen von Alkoholmarketing erreicht oder ihnen ausgesetzt sind. Besonderes Augenmerk gilt den sozialen Medien (wie Facebook, YouTube und Instagram). Diese sind häufig genutzte Medien für Alkoholmarketing mit einer großen Reichweite, insbesondere bei unter 18-Jährigen.
Breuer&Intraval, Het Medialoket und Dialogic haben gemeinsam den Fortschritt bei den Wissensfragen des Nationalen Präventionsabkommens untersucht. Dabei konzentrierte sich Dialogic auf das Social-Media-Monitoring. Hierfür haben wir verschiedene innovative Methoden wie maschinelles Lernen und Avatare eingesetzt.
Staatssekretär Blokhuis sandte am 13. November 2020 den Bericht an die Zweite Kammer. Lesen Sie hier den entsprechenden Brief an die Kammer. Aufgrund dessen hat Het Medialoket einen Blogbeitrag auf Mediaonderzoek.nl verfasst.
In der Nullmessung von 2020 wurden die Top 5 Standorte untersucht: Supermärkte, Fernsehen, Gastronomie, Kinos und soziale Medien. Für den Teil der sozialen Medien wurde 2022 eine Wirkungsmessung durchgeführt, um zu bewerten, ob die vereinbarten Maßnahmen des NPA zu einem weiteren Rückgang der Reichweite von unter 18-Jährigen über soziale Medien durch Alkoholmarketing beigetragen haben. In dieser Wirkungsmessung kommen wir zu dem Schluss, dass 12- bis 17-Jährige auf sozialen Medien mit 18plus-Accounts immer noch mit Alkoholmarketing konfrontiert werden. Jugendliche sahen jedoch hauptsächlich nicht gesponserte Alkoholwerbung über Influencer. Der Anteil an gesponserten Alkoholwerbespots hat seit der Nullmessung stark abgenommen, hauptsächlich auf YouTube. Die Verwendung von 18plus-Accounts durch Jugendliche bleibt jedoch ein wichtiges Thema.
Die Wirkungsmessung wurde am 22. November 2022 der Zweiten Kammer vorgelegt.


