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Dialogic hat im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Wirtschaftsförderung eine Studie zur Nutzung des 28-GHz-Bandes durchgeführt. Derzeit wird dieses Band für feste (FS) und feste Satellitenverbindungen (FSS) genutzt. Weltweit steigt die Nachfrage nach diesem Frequenzband, insbesondere aus dem Satellitensektor, wo neue Technologien wie niedrige Erdumlaufbahnsatelliten und das erneute Interesse an geostationären Satellitensystemen zu einer Wiederbelebung führen. Gleichzeitig wird das Band auch in Ländern wie den USA, Japan und Südkorea für 5G-Netzwerke genutzt. Schließlich spielen auch in den Niederlanden feste Verbindungen trotz weitreichender Glasfaserverkabelungen eine wichtige Rolle. Dies wirft die Frage auf: Welche Auswirkungen hätte es, das 28-GHz-Band in den Niederlanden so zu ändern, dass es ausschließlich für Satelliten-Bodenstationen zur Unterstützung der festen Kommunikation von der Erde ins Weltall genutzt wird?
Basierend auf einer umfassenden Literaturrecherche, einer Länderstudie und Interviews mit Interessengruppen kommen wir zu dem Schluss, dass die Auswirkungen von Änderungen oder Nicht-Änderungen der Bestimmung des 28-GHz-Bandes marginal sind. Obwohl die Zuteilung es Satellitenbetreibern ermöglicht, mehr Kapazität zu schaffen, ist der Mehrwert für die Niederlande geringfügig. Die Auswirkungen auf Richtfunkverbindungen sind ebenfalls begrenzt, insbesondere da Richtfunkverbindungen im 28-GHz-Band relativ selten sind, die Standorte wahrscheinlich nicht (oft) mit Satelliten-Bodenstationen zusammenfallen werden und es verschiedene Lösungsansätze gibt, falls es dennoch zu Interferenzen kommt. Für Mobilfunknetze gilt, dass die Einführung von Millimeterwellenspektrum zunächst im 26-GHz-Band in den Niederlanden erfolgen wird.
Angesichts dieser Ergebnisse könnte eine mögliche politische Maßnahme darin bestehen, FSS (Satellit) zumindest für den kurzfristigen Zeitraum (mindestens die nächsten 5 Jahre) einen (Mit-)Primärstatus zu verleihen (unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzung). Wenn es in Zukunft wahrscheinlich wird, dass aus Mobilfunknetzen und/oder festen Verbindungen dennoch ein erheblicher Bedarf entsteht, könnte der Gesetzgeber bei Bedarf den (Mit-)Primärbereich für FSS verkleinern, unter Berücksichtigung aktueller Harmonisierungsbeschlüsse und -regelungen.


