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Auf der Grundlage der Ergebnisse hat der Minister beschlossen, die IPC-Regelung abzuschaffen. Die für den Mittelstand wichtige MIT-Regelung – ein Instrument, das vom Reich und der Region geteilt wird – wird vorerst nur um 1 Jahr statt der üblichen 5 Jahre verlängert. Sie merkt dazu folgendes an: „Angesichts der kritischen Bewertung möchte ich der nächsten Regierung die Möglichkeit geben, die MIT-Regelung zu überarbeiten oder eine eventuelle andere Ausgestaltung zu finden, um das Ziel der Förderung von Innovationen im Mittelstand zu erreichen.“ Im Bericht wurden dafür zwei Szenarien entwickelt und verschiedene Empfehlungen abgegeben.
Die Regelung zur Förderung der Innovationsförderung im Mittelstand und in den Top-Sektoren (MIT-Regelung) fördert seit 2013 die Innovation im Mittelstand. Die Regelung umfasst fünf Teilinstrumente, wobei die beiden wichtigsten in Bezug auf das verfügbare Subventionsbudget, die Machbarkeitsstudien und die FuE-Zusammenarbeitsprojekte, seit 2015 in Zusammenarbeit mit den Provinzen finanziert werden und für die eine regionale Einreichung gilt. Andere Teilinstrumente sind die Wissensgutscheine, sowie zwei Teilinstrumente für die Top-Konsortien für Wissen und Innovation (TKI's), nämlich Budgets pro TKI für Innovationsmakler und Netzwerkaktivitäten.
Das Ziel der Innovationsleistungsverträge (IPC-Regelung) ist es, die Innovationskraft im Mittelstand durch verstärkte Zusammenarbeit und den Einsatz externen Wissens zu steigern. Dafür können unter der Leitung eines Federführers eine Gruppe von zehn bis zwanzig KMUs Fördermittel erhalten, um an einem übergreifenden Innovationsplan zu arbeiten und ihre individuellen Innovationspläne darin einzubinden.
Beide Berichte sowie das entsprechende Schreiben des Ministers an die Zweite Kammer sind hier zu finden.