11.7.2019

Entfernung von Online-Kinderpornografie durch Zwangshandlungen?

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Kinderpornografie muss so schnell wie möglich aus dem Internet entfernt werden. Die meisten ICT-Unternehmen haben dieses Material unbeabsichtigt und gelegentlich auf Websites oder Servern und entfernen es dann, nachdem das Meldpunt Kinderpornografie (EOKM) darüber informiert wurde. Eine kleine Gruppe von Unternehmen arbeitet jedoch nicht oder nicht ausreichend mit (sogenannte 'bad hosters'). Das Ministerium für Justiz und Sicherheit prüft bestuursrechtliche Möglichkeiten, um diese Gruppe zu bekämpfen.

Im Auftrag des Ministeriums für Justiz und Sicherheit hat Dialogic in Zusammenarbeit mit dem Büro Beke Untersuchungen zu den technischen und tatsächlichen Schritten zur Entfernung von Online-Kinderpornografie unter Anwendung von Zwangsmitteln durchgeführt. Diese Untersuchung wurde im Rahmen des 'erneuten Vorgehens gegen sexuellen Missbrauch von Kindern online' durchgeführt. Minister Grapperhaus informierte die Zweite Kammer am 3. Juli über das erneute Vorgehen und die bestuursrechtliche Durchsetzung. Lesen Sie die entsprechende Kammerbrief hier oder laden Sie den vollständigen Untersuchungsbericht hier herunter.

Mehr erfahren? Kontaktieren Sie Jessica Steur.