12.9.2025

Neubewertung der Gebühren für Privatkopien: Untersuchung des Schadens pro Verbrauch

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Verbraucher dürfen zum eigenen Üben, Studieren und Gebrauch eine Kopie eines urheberrechtlich und verwandten Schutzrechts geschützten Werks (aus einer legalen Quelle) erstellen. Dies wird als Privatkopie bezeichnet und ist im Urheberrechtsgesetz und im Gesetz über verwandte Schutzrechte enthalten. Die Urheber und Inhaber verwandter Schutzrechte werden über eine indirekte Vergütung kompensiert: die Privatkopievergütung. Es betrifft Urheber und Inhaber verwandter Schutzrechte aller Arten von Audio-, audiovisuellen Werken, Schriften und Bildwerken. Die Vergütungen werden beim Kauf von Mediendatenträgern gezahlt und von der Stiftung de Thuiskopie erhoben und verteilt. Die Höhe der Vergütungen wird von der Stiftung Verhandlungen Privatkopie (SONT) festgelegt. Die Höhe der Vergütung für Privatkopien muss 'angemessen' sein und sich auf den erlittenen Schaden der Rechteinhaber durch das Kopieren für den privaten Gebrauch beziehen. Im Auftrag der SONT hat Dialogic eine Untersuchung zu diesem erlittenen Schaden durchgeführt, um die Tarife neu zu justieren. Der Ausgangspunkt der Studie ist, dass der Schaden durch Privatkopien anhand der folgenden Formel bestimmt werden kann: Schaden durch Privatkopien = Anzahl der erstellten Privatkopien pro Jahr x Schaden pro Nutzung x Konsumfaktor In dieser Studie liegt der Schwerpunkt darauf, den Faktor "Schaden pro Nutzung" zu erfassen, der als "Nettomarginalertrag für Rechteinhaber" jedes lizenzierten Verbrauchs entwickelt wurde. Innerhalb dieses Rahmens werden zwei Ansätze unterschieden: - Das Substitutionsmodell – auch bekannt als Nachfrageausfall. Dieses Modell betrachtet, inwieweit Verbraucher lizenzierte Exemplare gekauft hätten, wenn sie keine Privatkopie gemacht hätten. - Das Lizenzmodell – in dem jede Privatkopie als eine Form von Wert angesehen wird. Das Streaming-Modell fällt darunter. Zudem wurden vier Arten von Werken betrachtet, bei denen die Exploitationsmodelle, die Anwendbarkeit und die Nettomarginalerträge für Rechteinhaber erörtert wurden: - Audiowerke - Audiovisuelle Werke - Bücher und Schriften - Abbildungen Bei verschiedenen Arten von Werken gibt es eine große Bandbreite bei der Schätzung des Nettomarginalertrags. Dies ist insbesondere bei zusätzlichen Informationen aus Veröffentlichungen, Podcasts, Radiosendungen, Musikvideos und Online-Videos der Fall. Aufgrund der Komplexität der Bildnutzung war es nicht möglich, einen Nettomarginalertrag für Rechteinhaber pro Nutzung festzulegen. Dennoch bietet der Forschungsbericht eine umfassende Darstellung relevanter Referenzwerte und Schätzungen (unter Berücksichtigung des erforderlichen Kontexts) für spezifische Arten von Werken. Besuchen Sie die Website der SONT, um weitere Informationen zu dieser und verwandten Studien zu erhalten.