Dieser Text wurde automatisch übersetzt und kann daher vom Original abweichen. Aus dieser Übersetzung können keine Rechte abgeleitet werden.
Im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS) führte Dialogic eine Evaluation zur Nutzung des Dashboards "Blick auf Gesundheitsdienstleister" durch. Dieses Dashboard wird von den Partnern der Taskforce Integrität im Gesundheitsbetrug (TIZ) genutzt.
Das Dashboard "Blick auf Gesundheitsdienstleister" wurde im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS) entwickelt und von der Niederländischen Gesundheitsbehörde (NZa) in Zusammenarbeit mit der Inspektion für Gesundheits- und Jugendhilfe (IGJ) sowie dem Informationsknotenpunkt für Gesundheitsbetrug (IKZ) umgesetzt. Ziel dieses Dashboards ist es, auf der Grundlage von (öffentlichen) Daten einen übergreifenden Überblick über Gesundheitsdienstleister im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (Zvw), des Langzeitpflegegesetzes (Wlz), des Jugendgesetzes und des Gesetzes über soziale Unterstützung (Wmo) zu bieten. Das Instrument in Form eines Dashboards soll kontinuierlich einen "Blick auf Gesundheitsdienstleister in diesen vier Bereichen" ermöglichen. Auf diese Weise dient es als Hilfsmittel für die Vertragsverhandlungen (Beschaffung) von Gesundheitsleistungen sowie die Überwachung von Gesundheitsdienstleistern.
Das Ziel der Evaluation bestand darin, zu untersuchen, inwieweit das von der NZa entwickelte Dashboard zur Informationsposition der relevanten TIZ-Partner beiträgt, um die Überwachung und Beschaffung von Gesundheitsleistungen sowie die Zusammenarbeit zu unterstützen. Für die Untersuchung wurden verschiedene Forschungsmethoden verwendet: explorative Interviews, Dokumentenanalyse, Datenanalyse von Benutzerstatistiken, Benutzerinterviews und eine Umfrage unter den Benutzern.
Die Evaluation ergab, dass die Benutzer das Dashboard positiv bewerten. Das Dashboard erfüllt die Anforderungen der Lenkungsgruppe und wird als wertvolle Ergänzung zu anderen Überwachungsinstrumenten zur Erkennung von Gesundheitsbetrug angesehen.


