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Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dialogic Innovatie & Interactie VOF herunterladen.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für Forschungs- und Beratungsaufträge an DIALOGIC Innovatie & Interactie
In diesen allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Beratungsaufträge an Dialogic wird unter Dialogic Dialogic Innovatie & Interactie VOF verstanden, ansässig am Hooghiemstraplein 33-36 in Utrecht (3514 AX).
Diese allgemeinen Bedingungen wurden von den Gesellschaftern / Partnern von Dialogic festgelegt und bei der Handelskammer Utrecht hinterlegt.
1. Definitionen
- Als Auftraggeber gilt die Person, die den Auftrag für die auszuführenden Arbeiten erteilt hat.
- Als Auftragnehmer gilt die Person, die den Auftrag angenommen hat, d.h. Dialogic.
- Als Auftrag wird das Ersuchen des Auftraggebers an Dialogic verstanden, gegen Bezahlung bestimmte Arbeiten zu verrichten.
- Als Arbeiten werden alle von Dialogic für den Auftraggeber im Rahmen des erteilten Auftrags durchgeführten oder veranlassten Tätigkeiten verstanden.
- Als Angebot wird die mehr oder weniger spezifizierte Angabe der Arbeiten und die Schätzung der damit verbundenen Kosten in der Offerte bezeichnet, einschließlich des Honorars, der Kosten für Arbeiten von Dritten usw.
2. Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen sowie die sich daraus ergebenden Lieferungen und Dienstleistungen aller Art zwischen Auftraggeber und Dialogic.
- Die allgemeinen Bedingungen des Auftraggebers werden von Dialogic ausdrücklich abgelehnt und sind nicht gültig, es sei denn, sie wurden schriftlich ausdrücklich von Dialogic akzeptiert.
3. Angebot und Annahme
- Alle Angebote von Dialogic sind unverbindlich. Dialogic ist berechtigt, wenn der Auftrag nicht an sie vergeben wird, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die für die Erstellung des Angebots entstanden sind. Eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dialogic kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Dialogic schriftlich bestätigt oder Dialogic mit der Ausführung begonnen hat.
- Der Umfang des Auftrags wird durch die im Angebot enthaltene Beschreibung der Arbeiten bestimmt, einschließlich aller späteren Änderungen, die zwischen Auftraggeber und Dialogic vereinbart wurden. Im Angebot wird angegeben, welche Ergebnisse die beauftragten Arbeiten liefern sollen: schriftliche Beratung, Bericht, Modell, usw.
- Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, wird Dialogic das Angebot einen Monat ab dem Angebotsdatum aufrechterhalten.
- Änderungen, Ergänzungen und/oder Erweiterungen des Auftrags oder Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
- Der Auftraggeber wird das von Dialogic erstellte Angebot und die darin enthaltenen Kenntnisse und Ideen von Dialogic ausschließlich zur Evaluierung seines Interesses an der Auftragsvergabe verwenden. Dies gilt auch für Vorschläge zur Änderung, Ergänzung und/oder Erweiterung des Auftrags.
4. Durchführung
- Der Auftrag wird innerhalb des im Angebot angegebenen (geschätzten) Zeitraums in Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt. Der genannte Zeitraum ist jedoch als Richtwert zu verstehen und keinesfalls als fester Termin. Dialogic gerät erst in Verzug, nachdem der Auftraggeber sie schriftlich in Verzug gesetzt hat. Wenn eine Überschreitung des (geschätzten) Zeitraums droht, hat Dialogic die Pflicht, unverzüglich mit dem Auftraggeber zu beraten.
- Dialogic verpflichtet sich, bei der Durchführung der beauftragten Arbeiten auf ein für den Auftraggeber brauchbares Ergebnis hinzuarbeiten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dialogic alle im Rahmen des Auftrags erforderlichen Gegenstände und/oder Informationen rechtzeitig, ordnungsgemäß und vollständig in der vereinbarten Form und Menge zur Verfügung zu stellen. Dialogic kann den Auftraggeber diesbezüglich anweisen. Dialogic ist nicht verpflichtet, mit dem Auftrag zu beginnen, bevor die genannten Gegenstände oder Informationen bereitgestellt wurden. Durch eventuelle hierdurch verursachte Verzögerungen wird der in Artikel 4.1 genannte Zeitraum automatisch verlängert.
- Dialogic wird den Auftraggeber über offensichtliche Mängel in den vereinbarten Forschungsmethoden und anderen für den Auftraggeber relevanten Details informieren, die sich bei der Untersuchung zeigen. Gegebenenfalls werden Dialogic und der Auftraggeber Rücksprache halten über eine mögliche geänderte Durchführung des Auftrags.
5. Vertraulichkeit
- Sofern dies bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet sich Dialogic zur Wahrung der Vertraulichkeit von:
- dem Namen des Auftraggebers und der Tatsache, dass die Untersuchung oder der Beratungsauftrag durchgeführt wurde;
- den Ergebnissen des Auftrags, die von Dialogic dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, vorbehaltlich der Rechenmethoden und experimentellen Verfahren, deren Entwicklung nicht unmittelbar mit der Vergabe des Auftrags beabsichtigt ist. Bei Analysen, Messungen oder (Literatur-)Recherchen erstreckt sich die Vertraulichkeitsverpflichtung nicht über das Ergebnis der durchgeführten Analyse, Messung oder Recherche hinaus;
- Daten des Auftraggebers, von denen Dialogic bei der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangt und die vom Auftraggeber ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, es sei denn:
- diese Daten bereits zum Zeitpunkt der Mitteilung an Dialogic im Besitz von Dialogic sind;
- diese Daten allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf ein pflichtwidriges Verhalten oder Unterlassen von Dialogic zurückzuführen ist;
- diese Daten rechtmäßig von einem Dritten oder im Rahmen der eigenen Forschungs- oder Beratungstätigkeit von Dialogic erhalten wurden, ohne dass dabei auf irgendeine Weise auf die vertraulichen Daten zurückgegriffen wurde.
- Sofern bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, bleibt die Vertraulichkeitsverpflichtung von Dialogic gemäß Artikel 5.1 Buchstabe a) und b) für einen Zeitraum bestehen, der grundsätzlich zwei Jahre nach dem Datum der Schlussrechnung des Auftrags oder zwei Jahre nach dem Datum des Schlussberichts, sofern dieser früher geliefert wird, endet.
- Wenn aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung oder des Beratungsauftrags Missverständnisse entstanden sind, entbindet dies Dialogic in dem Maße von der Vertraulichkeitsverpflichtung, wie dies Dialogic vernünftigerweise erforderlich ist, um Dritten Erläuterungen zu den Ergebnissen zu geben.
- Die Vertraulichkeitspflicht von Dialogic besteht nicht, wenn Dialogic eine ernsthafte Gefahr für Personen oder Sachen feststellt. In diesem Fall wird Dialogic, wenn möglich, vor der Mitteilung des Gefährdungszustandes an die bedrohten Personen und/oder die zuständigen Behörden, mit dem Auftraggeber in Kontakt treten.
- Für die Einschaltung Dritter bei der Durchführung des Auftrags ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich, wenn und soweit dadurch voraussichtlich ein Risiko hinsichtlich der Vertraulichkeit entsteht.
- Nur wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist Dialogic während der Durchführung des Auftrags verpflichtet, keine Aufträge von Dritten anzunehmen, die sich inhaltlich stark mit dem erstgenannten Auftrag überschneiden.
6. Nutzungsrecht
- Sofern nicht anders vereinbart und abgesehen von den Bestimmungen in den Artikeln 6.2 und 6.4 hat der Auftraggeber zwei Jahre nach dem Datum der Schlussrechnung oder, falls diese früher geliefert wird, zwei Jahre nach dem Datum des Endberichts das vollständige und freie Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Auftrags, wie sie dem Auftraggeber von Dialogic zur Verfügung gestellt wurden.
- Während der in Artikel 6.1 genannten Frist ist Dialogic berechtigt, die Ergebnisse des Auftrags für sich selbst zu verwenden.
- Nach Ablauf der in Artikel 6.1 genannten Frist ist Dialogic berechtigt, die Ergebnisse des Auftrags auch zum Nutzen von Dritten zu verwenden und von Dritten verwenden zu lassen.
- Die Regelung in Artikel 6.1 berührt nicht das Recht von Dialogic, für sich zu nutzen und/oder von und/oder für Dritte nutzen zu lassen:
- das bei Dialogic vorhandene Wissen und die Erfahrung bei Annahme des Auftrags;
- das außerhalb des Auftragsgebiets erworbene Wissen und die Erfahrung, die aus der Durchführung des Auftrags stammen;
- Rechenmethoden und experimentelle Verfahren, die aus der Durchführung des Auftrags hervorgehen, soweit die Entwicklung davon nicht unmittelbar mit der Vergabe des Auftrags beabsichtigt ist.
- Berichte, Zeichnungen und andere materielle Güter, die gemäß Artikel 3.2 aus den beauftragten Arbeiten resultieren, gehören – ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 13.1 – dem Auftraggeber oder sind sein Eigentum, einschließlich des Urheberrechts von Dialogic.
7. Veröffentlichung
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dialogic ist dem Auftraggeber nicht gestattet:
- einen von Dialogic erstellten Bericht ganz oder teilweise zu veröffentlichen oder auf andere Weise öffentlich zugänglich zu machen. Unter Veröffentlichung fällt auch die Vorlage für Personen, die nicht unmittelbar betroffen sind;
- einen von Dialogic erstellten Bericht ganz oder teilweise zu nutzen, um Ansprüche geltend zu machen, für gerichtliche Verfahren, für Werbung oder Anti-Werbung und für allgemeinere Werbezwecke;
- den Namen von Dialogic in irgendeiner Form zu verwenden, wenn ein Teil oder Teile eines von Dialogic erstellten Berichts öffentlich gemacht werden sollen und/oder für einen oder mehrere der unter b) genannten Zwecke.
8. Preis
- Enthält die Offerte einen "festen Preis", so gilt dieser Preis als vereinbarter Preis. Enthält die Offerte keinen "festen Preis", dann ist zwischen Auftraggeber und Dialogic festgelegt, dass der zu zahlende Betrag nach Kalkulation auf Basis der im Auftrag vereinbarten Satzsätze bestimmt wird. Sind im Voraus keine Sätze vereinbart worden, so werden die Sätze auf Basis der bei Dialogic üblichen Methoden bestimmt. Ist in der Offerte ein "Richtpreis" angegeben, dann stellt der genannte Betrag lediglich eine unverbindliche Schätzung der Kosten dar. Des Weiteren ist Dialogic in diesem Fall berechtigt, wenn zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum, an dem die Arbeiten enden, ein Zeitraum von einem Jahr oder länger liegt, den noch nicht in Rechnung gestellten Teil des Preises des Auftrags jeweils zum 1. Januar entsprechend der jährlichen Anpassung der bei Dialogic geltenden Satzsätze zu indexieren.
- Für Aufträge von 15.000 € oder mehr mit einer erwarteten Laufzeit von drei Monaten oder länger kann Dialogic auf Wunsch des Auftraggebers einen Höchstbetrag festlegen. Dies entbindet Dialogic automatisch von der Verpflichtung zur Fortsetzung der Arbeiten, sofern dadurch mehr Aufwand entstehen würde, als dem entsprechenden Höchstbetrag entspricht.
- Fehlt ein "fester Preis" in der Offerte und beläuft sich der Auftragsbetrag auf mehr als 25.000 €, so ist Dialogic auf Verlangen des Auftraggebers bei Auftragserteilung verpflichtet, die entsprechende Rechnung in Stunden und Stundensätzen, direkte Materialeinkaufskosten sowie, sofern anwendbar, Anlagennutzung und -sätze sowie eine Vergütung für genutztes Fachwissen, aufzuschlüsseln.
- Sofern nicht anders angegeben, sind alle von Dialogic in der Offerte genannten Beträge ohne Umsatzsteuer.
9. Zahlung
- Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in niederländischer Währung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Diese Zahlungsfrist gilt als verbindlich.
- Die Zahlung erfolgt ohne Abzug oder Zurückhaltung aus welchem Grund auch immer. Die Zahlungen des Auftraggebers dienen stets zur Tilgung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, selbst wenn der Auftraggeber angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
- Wenn der Auftraggeber eine oder mehrere Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, ist der Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum Dialogic den gesetzlichen Zinssatz schuldig, wobei jeder Teil des Monats als ganzer Monat zählt. In diesem Fall ist Dialogic auch berechtigt, ihre Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten, wobei der Auftraggeber neben dem dann geschuldeten Gesamtbetrag einschließlich gesetzlicher Zinsen auch zur vollen Erstattung der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten von Dialogic verpflichtet ist, einschließlich Anwaltskosten, deren Höhe mindestens gemäß dem vom niederländischen Anwaltsverband festgelegten Tarif festgelegt wird. Falls Dialogic nachweisen kann, dass die von ihr entstandenen Inkassokosten höher sind als gemäß dem Tarif der Orde berechnet, hat der Auftraggeber diese Kosten zu tragen.
- Dialogic behält sich das Recht vor, Zwischenrechnungen zu senden, auf die die Bestimmungen der vorherigen Absätze entsprechend anwendbar sind. Dialogic kann jederzeit eine Vorauszahlung verlangen.
10. Haftung
- Dialogic schließt jegliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber für jegliche Schäden, ungeachtet des Grundes, aus, einschließlich aller direkten und indirekten Schäden des Auftraggebers, außer der Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Dialogic und/oder durch von Dialogic bei der Ausführung des Auftrags verwendete oder herangezogene Personen verursacht wurden.
- Falls und soweit Dialogic haftbar ist, haftet Dialogic ausschließlich für direkte Schäden des Auftraggebers bis zur Höhe des Betrags, den der Auftraggeber gemäß Artikel 8 schuldet.
- Dialogic übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Tatsache entstehen, dass die Ergebnisse der Arbeiten nicht für eine Patentierung geeignet sind oder durch die Anwendung der Ergebnisse Rechte Dritter verletzt werden.
- Dialog