23.4.2021

Kommentare zum Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Bekämpfung von Online-Kinderpornografie

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Die Konsultation des neuen Gesetzentwurfs "Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Bekämpfung von Online-Kinderpornografie", die am 16. Februar gestartet wurde, hat hauptsächlich negative Reaktionen von Accessprovidern erhalten. Es wird unter anderem behauptet, dass sie mit schlechten Hostern über einen Kamm geschoren werden. Gemäß dem Gesetzentwurf können IT-Unternehmen in den Niederlanden demnächst verpflichtet werden, ihre Server von Online-Kinderpornografie zu säubern. Nach einer Meldung von kinderpornografischem Material müssen sie dieses innerhalb von 24 Stunden von ihren Servern entfernen. Eine unabhängige Behörde wird dies überwachen. Die Autoriteit aanpak online kinderpornografisch materiaal kann nachlässige Unternehmen mit einer verbindlichen Anweisung oder Zahlungsaufforderung zwingen, mitzuarbeiten. Wenn sie weiterhin versäumen, kann die Behörde letztendlich eine Geldstrafe in Höhe von bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes verhängen.

Im Jahr 2019 führten wir eine Studie zu einer anderen Möglichkeit der Bekämpfung von Hostern von Kinderpornografie durch: Zwangsgeld. Zwangsgeld ist die äußerste Maßnahme, die eine Aufsichtsbehörde im Rahmen des Verwaltungsrechts ergreifen kann, bei der die Aufsichtsbehörde selbst Maßnahmen ergreift, um Inhalte entfernen zu lassen. Aus unserer Studie ging hervor, dass Zwangsgeld nur begrenzt bei schlechten Hostern, die komplexe Konstruktionen nutzen, um unter dem Radar zu bleiben (bulletproof hosters), eingesetzt werden kann. Darüber hinaus bestand das Risiko erheblicher Nebenschäden. Der Minister hat sich daher nun doch für eine Geldstrafe entschieden.