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Im Auftrag des Ministeriums für Finanzen führt Dialogic eine Erkundung zur Differenzierung der Grunderwerbsteuer für Erstkäufer und Investoren durch.
Auf Anfrage der Zweiten Kammer wird untersucht, ob es möglich ist, Erstkäufer auf dem Wohnungsmarkt von der Grunderwerbsteuer zu befreien und Investoren ab dem dritten Objekt einen höheren Satz zu berechnen.
Mehr Informationen? Kontaktieren Sie Reg Brennenraedts.