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Die Versicherungssteuer ist eine Steuer auf (Schaden)versicherungen, die 1970 in das Gesetz aufgenommen wurde. Diese Steuer wird von dem Versicherer, einem ermächtigten Bevollmächtigten oder einem Versicherungsvermittler in Rechnung gestellt und entrichtet. Die Steuer wird auf die Versicherungsprämie berechnet. Auch auf Dienstleistungen, die mit der Versicherung zusammenhängen, wie Vermittlungsaktivitäten, ist Versicherungssteuer zu zahlen.
Im Auftrag des Finanzministeriums untersuchen wir die Wirksamkeit und Effizienz einiger Steuerbefreiungen und Tariferhöhungen für die Versicherungssteuer.
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