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Versicherungssteuer ist eine Steuer auf (Schadens-)Versicherungen, die im Jahr 1970 gesetzlich festgelegt wurde. Diese Steuer wird vom Versicherer, einem bevollmächtigten Agenten oder einem Versicherungsmakler in Rechnung gestellt und abgeführt. Die Steuer wird auf die Versicherungsprämie berechnet. Auch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Versicherung, wie Vermittlungsaktivitäten, ist Versicherungssteuer zu zahlen.
Im Auftrag des Finanzministeriums untersuchen wir die Wirksamkeit und Effizienz einiger Steuerbefreiungen und Tariferhöhungen für die Versicherungssteuer.
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