20.1.2026

Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Glücksspiel

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Glücksspiele fallen unter das Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GwG), das darauf abzielt, den Missbrauch des Finanzsystems zu bekämpfen. Mit der Einführung neuer europäischer Richtlinien (der AMLR-Verordnung) und Veränderungen in der Branche (insbesondere durch das Gesetz Koa, 2021) bestand die Notwendigkeit einer aktualisierten Risikobewertung in den verschiedenen Teilmärkten der Glücksspiele. Die Ergebnisse dieser Studie dienen als Grundlage für politische Entscheidungen darüber, ob bestimmte Teilmärkte von Glücksspielen von (Teil-)Verpflichtungen nach der AMLR befreit werden sollen, wie z.B. Kundenprüfungen und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Dialogic hat diese Untersuchung in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Incalza durchgeführt.

Analyserahmen

In der Untersuchung wurden für jeden Teilmärkte mögliche Wege der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Für jeden dieser Wege werden die folgenden Schritte zur Risikobewertung durchgeführt.
  1. Für jeden Geldwäscheweg bestimmen wir die Wahrscheinlichkeit, dass ein Weg genutzt wird, als Funktion der maximalen Eingabe, Rendite und Erfolgschance. Die Widerstandsfähigkeit eines Teilmärktes, also die präventive Wirkung des bestehenden gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und operationellen Rahmens, wird hierbei berücksichtigt. Dabei gehen wir von der aktuellen Gesetzgebung aus.
  2. Für jeden Weg bestimmen wir das aktuelle Risiko. Das aktuelle Risiko ist eine Funktion der Wahrscheinlichkeit, dass der Weg genutzt wird, und der Auswirkungen, die die Nutzung des Weges auf das Finanzsystem und die Gesellschaft hat.
  3. Wenn das aktuelle Risiko eines Weges entsprechend Anlass dazu gibt, beschreiben wir mögliche neue Maßnahmen zur Risikominderung und deren Auswirkungen auf den Weg und das Risiko. Dies führt zu einer Bewertung des Restrisikos pro Weg.
  4. Betrachten der Wege innerhalb des Teilmärktes bestimmen wir das Risiko für den Teilmärkt. Dabei berücksichtigen wir die Schwachstellen der Teilmärkte, die in der jüngsten supranationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (SNRA) und der nationalen Risikobewertung (NRA) identifiziert wurden. Wurde das Risiko als niedrig eingeschätzt, kann das Ministerium - mit Zustimmung der Europäischen Kommission - für diesen Teilmärkt eine Befreiung von den AMLR-Verpflichtungen erteilen.

Ergebnisse

Für landgebundene Sportwetten (Art. 15 Wok) kommen wir zu dem Schluss, dass das aktuelle Risiko für Geldwäsche nicht niedrig ist. Dies liegt an den höheren möglichen Einsätzen über verschiedene Verkaufsstellen, was zu einer hohen Wahrscheinlichkeit führt, dass dieser Weg genutzt wird (mit Beträgen zwischen €2.000 und €10.000). Die Risikobewertung basiert auf dieser hohen Wahrscheinlichkeit in Kombination mit potenziell signifikanten Auswirkungen auf das Finanzsystem und wird durch Signale der Nationalen Polizei verstärkt. Als Risikominderungsmaßnahme schlagen wir vor, dass Einsätze über ein Konto platziert werden müssen, dessen Identität überprüft wurde, wenn der Einsatz einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, beispielsweise €200. Mit dieser Maßnahme wird das restliche Risiko von landgebundenen Sportwetten als niedrig eingestuft. Die anderen Teilmärkte, nämlich Lotterien (Art. 2, 8, 14a und 27a Wok), Spielautomatenhallen (Art. 30b und 30h Wok), Totalisator (Art. 23 Wok) wurden alle mit einem niedrigen aktuellen Risiko bewertet. Das Addendum mit der Risikobewertung für Fernglücksspiele (Art. 31a Wok) wird Ende April veröffentlicht.