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Im Klimaatakkoord wurde vereinbart, dass es 2022/2023 eine Zwischenevaluierung der Finanz- und Steueranreize für emissionsfreie Fahrzeuge (EVs) geben wird, zusätzlich zur jährlichen Überprüfung (Hand-aan-de-Kraan [HADK]). Ziel dieser Untersuchung ist es, Zwischenfazit zu ziehen, inwieweit die vereinbarten steuerlichen Regelungen für EVs und PHEVs (Plug-In Hybrid Electric Vehicles) wirksam und effizient sind. Auch das Bewertungsrahmen für steuerliche Regelungen wird durchgearbeitet.
In dieser Zwischenevaluierung wurden sechs steuerliche Regelungen untersucht, die zwischen 2017 und 2021 für Kraftfahrzeugsteuer (mrb), Personenwagen- und Krafträdersteuer (bpm) sowie die geldwerte Versteuerung in der Lohnsteuer und Einkommenssteuer galten.
Bei EVs handelt es sich um folgende Regelungen: (1) Nullsatz bei bpm, (2) Nullsatz bei mrb und (3) Niedrigere Pauschale bei geldwerte Versteuerung in Lohn- und Einkommenssteuer.
Bei PHEVs handelt es sich um folgende Regelungen: (1) Gewichtskorrektur für mrb bei Lieferwagen, (2) geldwerte Versteuerung in Lohn- und Einkommenssteuer für Fahrzeuge mit CO2-Ausstoß von 1-50 g/km und (3) Halbsatz bei mrb für Fahrzeuge mit CO2-Ausstoß von 1-50 g/km.
Die Untersuchung basiert auf Literatur- und Datenrecherche, Interviews mit Stakeholdern und Experten sowie einer Analyse der Ausführungsinformationen des Finanzamts.
Die Zwischenevaluierung wurde im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur & Wasserwirtschaft und des Finanzministeriums von Dialogic, Decisio und EVConsult durchgeführt. Die Zwischenevaluierung wurde am 20. März an die Zweite Kammer geschickt. Laden Sie hier den begleitenden Kamerbrief herunter.
Mehr über diese Untersuchung erfahren? Fragen Sie Jasper Veldman.