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Im Klimaatakkoord wurde vereinbart, dass es im Jahr 2022/2023 eine Zwischenevaluierung der Regelungen zur finanziellen und steuerlichen Förderung von emissionsfreien Fahrzeugen (EVs) geben soll, zusätzlich zur jährlichen Bewertung ("Hand-aan-de-Kraan" [HADK]). Ziel dieser Untersuchung ist es, Zwischenergebnisse zu reflektieren, um herauszufinden, inwieweit die vereinbarten Steuerregelungen für EVs und PHEVs (Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge) wirksam und effizient sind. Außerdem wird der Bewertungsrahmen für steuerliche Regelungen überprüft.
In dieser Zwischenevaluierung wurden sechs steuerliche Regelungen betrachtet, die zwischen 2017 und 2021 in der Kraftfahrzeugsteuer (mrb), der Kraftfahrzeugsteuer (bpm) und der Nutzungsüberlassungsregelung in der Lohnsteuer und Einkommensteuer galten.
Für EVs handelt es sich um folgende Regelungen: (1) Nullsatz in der bpm, (2) Nullsatz in der mrb und (3) Niedrigere Nutzungswertbesteuerung in der Lohnsteuer und Einkommensteuer.
Für PHEVs handelt es sich um folgende Regelungen: (1) Gewichtskorrektur in der mrb für Lieferwagen, (2) Nutzungswertbesteuerung in der Lohnsteuer und Einkommensteuer für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 1-50 g/km und (3) Halbsatz in der mrb für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 1-50 g/km.
Bei der Untersuchung wurden Literatur- und Datenrecherche, Interviews mit Interessengruppen und Experten sowie eine Analyse der Implementierungsinformationen des Finanzministeriums durchgeführt.
Die Zwischenevaluierung wurde im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur & Wasserwirtschaft und des Finanzministeriums von Dialogic, Decisio und EVConsult durchgeführt. Die Zwischenevaluierung wurde am 20. März an die Zweite Kammer geschickt. Laden Sie hier das begleitende Kammerdokument herunter.
Mehr Informationen zu dieser Untersuchung? Fragen Sie Jasper Veldman.